Steuernummer für Existenzgründer –
Elektronische Anmeldung beim Finanzamt erforderlich
Damit Existenzgründer eine Steuernummer erhalten,
benötigt das Finanzamt innerhalb eines Monats nach der Unternehmensgründung den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Dieser enthält u. a. die Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, zum Unternehmen und zu den zu erwartenden Einkünften beziehungsweise Umsätzen.
Bitte alle Einträge mit uns, dem Berufsverband absprechen. Ab dem 01.01.2022 ist eine elektronische Übermittlungspflicht für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Gründung vorgeschrieben.
Er steht im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung, www.elster.de, nach Registrierung zur Verfügung. „Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit“.
Künftig darf das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nur noch bei unbilligen Härten in Papierform akzeptieren.